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Nachrichten für Filmschaffende – der Branchennewsletter von Crew United
#826 vom 08. Oktober 2026
Das Titelthema: Kampf um Hollywood

Die weiteren Themen: Filmemachen | Podcast | TV | Förderung
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In eigener Sache

 
Betrifft: cinearte 825
Vor lauter Freude über die Wiedervereinigung hatten wir uns in der vorigen Ausgabe um ein Jahrzehnt verrechnet: Es ist ja schon 36 Jahre her, dass das Land wieder zusammenwuchs. Eine Leserin hat’s bemerkt, und wir bitten um Entschuldigung. 
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„Raumpatrouille“ (1966). | Foto © WDR/Bavaria
Einen leichten Lesertadel gab’s zum Rückblick „Aufbruch zu den Sternen“: Dass vor 60 Jahren nicht nur die „Enterprise“ im US-Fernsehen startete, sondern (nur eine Woche später) auch die „Orion“ in der ARD, sollte doch eine Erwähnung wert sein. Schließlich ist die „Raumpatrouille“ die erste bundesdeutsche Science-Fiction-Serie überhaupt. 
Das ist hiermit nachgeholt. Erwähnt sei aber auch (da bleiben wir trotzig): Die „Raumpatrouille“ flog nur sieben Folgen lang. Während „Star Trek“ ein eigenes Universum erschaffen und zahllose andere Serien ermöglicht hat, ist das Deutsche Fernsehen im Weltraum immer noch … nun ja: Science-Fiction.

Thema

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Plakate für „Artificial“, „The Social Reckoning“ und „Musk“. | Fotos © Neon | Sony | Universal

Kampf um Hollywood

Die Übernahme ist offiziell: Warner gehören jetzt zu Skydance, meldet die Deutsche Presse-Agentur. Die Mediengruppe hatte im vorigen Jahr bereits Paramount übernommen; um Warner Bros. Discovery tobte in diesem Jahr ein Wettstreit mit Netflix mit spannenden Wendungen. 111 Milliarden US-Dollar hat Skydance am Ende für die Übernahme bezahlt – was „den ohnehin schon gewaltigen Schuldenberg noch stark erhöht“, schreibt Uwe Mantel bei „DWDL“.
Durch Synergien wolle man in den nächsten drei Jahren 6 Milliarden Dollar einsparen. Warner und Paramount bleiben eigene Marken unter eigener Führung, HBO und Paramount Plus streamen vorerst noch nebeneinander her. „Personaleinsparungen nennt man also explizit nicht, auch die wird es aber sicherlich geben.“
Skydance-CEO David Ellison jedenfalls will nun ein Unternehmen aufbauen, „das Kreative fördert, das Publikum unterhält und die Aktionäre belohnt.“ Großaktionär ist sein Vater Larry. Der hat „Oracle“ mitbegründet, war neulich mal kurz der reichste Mensch der Welt, und rangiert zurzeit auf Platz 6. 
Sorgen machte man sich deshalb nicht nur um die Arbeitsplätze, sondern um die Verquickung von Geld und Medienmacht. Lieber hätte man einem Streaming-Milliardär das ehrwürdige Hollywoodstudio anvertraut, als einem jener Tech-Milliardäre, die zurzeit eh kein gutes Image haben. Drei Filme haben es in diesen Tagen mit den Prominentesten dieser Spezies zu tun: Elon Musk, Sam Altman und Mark Zuckerberg. Und was befürchtet wird, spielt sich längst schon ab.
Alex Gibneys sehr lange Dokumentation „Musk“ entstand ohne Elon, der gleich nach der Premiere in Venedig mit einer Klage drohte, die bislang ausblieb. Allerdings lehnten die Social-Media-Plattformen Youtube, Tiktok, Meta und X bezahlte Anzeigen mit dem Trailer des Films wegen des „politischen Inhalts“ ab, berichtete Steven Zeitchik beim „Hollywood Reporter“ [Englisch]. Bei Meta (das Zuckerberg gehört) und Youtube wurden die Anzeigen wenige Tage später freigegeben, auf X (das Musk gehört) und Tiktok blieben sie gesperrt.
Früher schon traf es den Regisseur Luca Guadagnino. Seinen Film „Artifical“ über den Open-AI-Chef Sam Altman hatte er eigentlich für Amazon MGM Studios gedreht. Doch im Juni kam der überraschende Rückzieher: Man habe „den größten Respekt und die größte Bewunderung für Luca Guadagnino als preisgekrönten Filmemacher“, sagte ein Sprecher von Amazon. Aber man glaube, „Artificial“ sei bei einem anderen Studio besser aufgehoben. 
Einen Grund dafür vermuten Ellise Shafer und Alex Ritman bei „Variety“ [Englisch]: Amazon hat im Februar eine Partnerschaft mit Open AI geschlossen und will 50 Milliarden US-Dollar in maßgeschneiderte KI-Modelle investieren. 
Auch an „Artificial“ traute sich keiner der großen Verleihe. Angeblich rein aus filmischen Gründen, hatte Jeremy Kay bei „Screen Daily“ [Englisch] erfahren: „Einige nannten es mittelmäßig und fügten hinzu, dass es keine neuen Informationen über die Saga oder die Milliardärs-Protagonist Altman und Elon Musk biete […]. Einige räumten zwar ein, dass ,Artificial’ Geld verdienen könnte, fragten zugleich aber, ob sich die Mühe lohnt, wenn die leibhaftigen Milliardäre gegen die angeblich wenig schmeichelhaften Darstellungen klagen.“
Die ersten Kritiken finden „Artificial“ indes keinesfalls mittelmäßig. Auf „Rotten Tomatoes“ kommt der Film auf 94 Prozent positiver Besprechungen (von 16) und eine durchschnittliche Bewertung von 7,8 (von 10), bei „Metacritic“ auf 75 (von 100). 
Mark Zuckerberg bekommt sogar sein zweites Filmdenkmal. David Finchers „The Social Network“ hatte 2010 die Anfänge von Facebook geschildert. Heute heißt die Firma Meta, und der Drehbuchautor von einst führt selbst Regie: Heute startet Aaron Sorkins „The Social Reckoning“ in den Kinos – die Geschichte hinter den Facebook-Leaks von 2021, die offenbarten, wie die Plattform radikale und gefährliche Inhalte zuließ, um weiter zu wachsen. In diesem Fall klingt es beinahe harmlos, was Sorkin im Interview mit Jan Wille in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ [Bezahlschranke] erzählt: „Die Produktionsfirma Sony und ihr Vorsitzender Tom Rothman kannten die Gefahr, aber haben nie gezuckt, wofür ich dankbar bin. Die Anwälte von Zuckerbergs Konzern Meta haben ebenfalls signalisiert, dass es diese Gefahr gibt, also hat Sony von vornherein eine externe Kanzlei beschäftigt, um alles juristisch prüfen zu lassen. Aber am Ende musste ich gar nicht viel ändern, ein paar Zeilen vielleicht, nichts, was mich verärgert hätte.“ 
All das deutet für David Steinitz in der „Süddeutschen Zeitung“ [Bezahlschranke] darauf hin, dass sich „aktuell durchaus ein Machtkampf zwischen der Tech-Branche rund um San Francisco und der Filmbranche in Los Angeles anbahnt.“ 
Die „Branche befindet sich in einer massiven Umbruchs- und Konsolidierungsphase. Nach der Goldgräberstimmung der ersten Streaming-Jahre kämpfen zu viele Firmen mit zu vielen Filmen und Serien um Marktanteile und Zuschauer. Die Tech-Konzerne, die selbst groß ins Unterhaltungsgeschäft eingestiegen sind (Amazon durch MGM, Apple durch den Aufbau einer eigenen Filmsparte) haben deutlich größere Geldressourcen übrig für den Verteilungskampf als manches traditionelle Hollywoodstudio.“ 
Mit den Übernahmen erst von Paramount, dann von Warner „könnte der Einfluss der Tech-CEOs auf Hollywood noch wachsen. […] Es ist der teuerste Merger der Filmgeschichte. […] Und nicht wenige Branchenexperten gehen davon aus, dass sie massiv auf künstliche Intelligenz aus dem Silicon Valley setzen werden, um Produktions- und Personalkosten im neuen Monsterkonzern zu reduzieren. Neben Meinungsfreiheit und künstlerischer Integrität geht es in Hollywood gerade also auch schlicht um Arbeitsplätze. Und wer um seinen Job fürchtet, dürfte sich Kritik an den Menschen, die ihn erhalten könnten, künftig vermutlich erst recht zweimal überlegen.“
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Filmemachen

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Die Filmemacherin Jutta Brückner bei der Diskussion ums Filmerbe. | Foto ©  Florian Liedel/DFA

Welcher Zeitgeist gilt?

Übers Filmerbe diskutierte vorigen Donnerstag die Deutsche Filmakademie. Den Anstoss hatte bekanntlich der Regisseur Wim Wenders gegeben. Sein Film „Falsche Bewegung“ von 1975 enthielt eine Oben-ohne-Szene der damals 13-jährigen Nastassja Kinski. Die Schauspielerin hatte seit Jahren verlangt, diese Szene nicht mehr zu zeigen, doch Wenders wollte keinen „Präzedenzfall“ schaffen und bat im Frühjahr die Filmakademie um eine gemeinsame Debatte [„Outtakes“]. 
Den Präzendenzfall hat er inzwischen doch geschaffen und die Szene ganz entfernt [nochmal „Outtakes“]. Die Frage bleibt dennoch: „Dürfen wir Filme verändern? Über Kunst, Zeitgeist & Verantwortung“ diskutierten der Journalist Ronen Steinke, die Filmemacherin Jutta Brückner, die Filmwissenschaftlerin Lisa Gotto und Heleen Gerritsen, Leiterin der Deutschen Kinemathek. Eine „einfache Antwort oder einvernehmliche Haltung“ gibt es aber nicht, zieht die Filmakademie als Fazit. „Es gibt zwar klare Gesetze und Regeln, es gibt das Urheber- und das Persönlichkeitsrecht, es gibt internationale Leitlinien der Filmarchive – aber es gibt auch unterschiedliche Vorstellungen, wie mit Werken, Fehlern, historischer Bewahrung und Kontextualisierung umzugehen ist. Es wurde deutlich, dass es am Ende wahrscheinlich immer wieder auf Einzelentscheidungen hinauslaufen wird.“ 
Nun ja, wenigstens „war es ein inspirierender Abend, der weitere Gespräche angestoßen hat und sicher nicht der letzte Austausch zur Frage war.“
Auf dem Podium saßen „zwei Parteien, die konsequent aneinander vorbeiredeten“, schreibt Andreas Kilb in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ [Bezahlschranke]. „Während Steinke allein die Strafbarkeit von Wenders’ sexualisierter Darstellung einer Dreizehnjährigen nach heutigen juristischen Maßstäben herausstrich […], setzten sich die drei Diskutantinnen aus unterschiedlichen Perspektiven mit der Präzedenzfall-These auseinander. Dabei markierte Gerritsen die rechtlichen Hürden für nachträgliche Eingriffe an Filmnegativen: ,Wer keine Filmrechte hat, darf gar nichts.’ Doch auch wer diese Rechte besitzt, darf zumindest an jener Filmkopie nichts ändern, die alle staatlich geförderten Produktionen im Bundesarchiv hinterlegen müssen […]. Zensur aber kennen die Archive nicht. Und eine solche möchte sich die Filmprofessorin Gotto auch verbitten, denn ,das Schwierige, Verstörende, kaum zu Ertragende’ gehöre zum Filmerbe, weil man an ihm ,die Verwerfungen der Vergangenheit’ studieren könne.“
Steinke, promovierter Jurist, schilderte anschließend seinen Eindruck von der Diskussion im Podcast „Fazit“ bei Deutschlandfunk Kultur. Es gehe nicht um einen „gesellschaftlichen Wandel der Sensibilität“ oder gar gegen die Filmkunst: „Das Mädchen war 13! Das Mädchen wurde reingequatscht, eine sexuelle Szene zu machen. Das ist nach heutigen Maßstäben womöglich sogar schon strafbar. Und es war immer schon übel, so mit einem Kind umzugehen“, sagte Steinke. Auch bei der Debatte sei diese „Einsicht noch nicht universell vorhanden gewesen, dass das wirklich eine Grenzüberschreitung gewesen ist.“ 
„Die Regisseurin Jutta Brückner – Pionierin des feministischen Films der Siebzigerjahre – hielt auf dem Podium dagegen, mit einer gesellschaftspolitischen Begründung (,Nacktheit stand damals für die Befreiung der Frau’) und einer filmimmanenten: ,Nastassja Kinski und Hanna Schygulla standen in ‚Falsche Bewegung‘ für zwei verschiedene Rollenbilder, das Sexobjekt und die emanzipierte Frau, und wenn man eines der beiden entfernt, ist der Film nicht mehr verständlich’“, berichtet Hanns-Georg Rodeck in der „Welt“ und führt ähnliche Fälle und aktueller Diskurse an – schließlich sei die Frage über der Debatte „fast so alt wie das Kino selbst“.
Auch sein Fazit bleibt unbefriedigend, trotz Happy End: „Nahezu jeder umstrittene Film ist ein Spezialfall, und auch ,Falsche Bewegung’ gehört dazu, denn hier sind Regisseur und Darstellerin beide noch am Leben und konnten eine Übereinkunft erzielen.“
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Podcast

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„Raub ihren Atem“ (2024). | Foto © Ponywood

Chancen für die Nische

Filme sollen Neues wagen, Sender, Förderung und Publikum haben aber noch andere Erwartungen. „Für Genreliebhaber und experimentierfreudige Filmschaffende, die sich in ganz speziellen Nischen bewegen, ist das eine echte Zerreißprobe“, findet der „Indiefilmtalk“. 
Mit kleinen Teams, privaten Sponsoren und viel Eigenarbeit machen Andreas Kröneck und Antonio Fernandes Lopes ihre Filme. Vor zwei Jahren hatten sie „Raub ihren Atem“ [Crew United] ins Kino gebracht, „ein Genre-Mix aus Erotik-Thriller und Krimi, der sich bewusst nicht in eine Schublade pressen lässt. Im Zentrum stehen eine sächsische Meisterdiebin und eine schwäbische Polizistin, die als Gegenspielerinnen aufeinandertreffen. Dass beide ihre Dialekte sprechen, ist Programm: Anders als im deutschen Film üblich, wo Dialekte meist als komischer Effekt herhalten müssen, werden sie hier selbstverständlich und ernsthaft eingesetzt, so wie man es aus dem englischsprachigen Kino kennt. Regie führte Kröneck, der auch das Drehbuch schrieb, während Antonio Fernandes Lopes als Produzent, Komponist und Sounddesigner den Film maßgeblich prägte. […] Auch den Vertrieb haben sie selbst übernommen, indem sie einen Stand auf dem European Film Market angemietet haben und so auch viel von der Arbeitsweise von Verleihen gelernt haben. Schließlich haben sie den Film unter anderem in die USA, Lateinamerika und in der Mongolei lizenziert“.

TV

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„Tatort: Klingelingeling“ (2016). | Foto © BR/Walter Wehner

Heidenangst vorm Zuschauer

Einst wagte das öffentlich-rechtliche Fernsehen wilde Experimente, schwärmen die Älteren. Heute will man lieber Wohlfühlzone sein, klagt Karlotta Ehrenberg in der „Taz“. Ängstlich seien die Redaktionen ja schon lange: „Spätestens seit dem Aufkommen der Privatsender liegt ihr Fokus auf der Einschaltquote. […] Wenn ich als Drehbuchautorin mit Re­dak­teu­r*in­nen über Geschichten nachdenke, ist der Zuschauer stets mit dabei. Ihm gilt es vorauseilend zu gehorchen. Meist zitieren ihn Redakteur*innen, wenn Totschlagargumente vonnöten sind. Denn wenn der Zuschauer etwas nicht versteht oder goutiert, dann muss das völlig anders oder besser ganz raus. Oder es muss genau erklärt oder angenehmer dargestellt werden. Auf jeden Fall so, dass es dem Zuschauer nicht unbequem auf seiner Couch wird, er also nicht auf die Idee kommt, um-, ab- oder gar nicht mehr einzuschalten. […] Im Krimi waren Geschichten aus der Gegenwart und selbst Politisches bisher noch möglich. Aber auch in diesem Genre wird das Spielfeld kleiner. Statt von Gewalt zu erzählen, die aus gesellschaftlichen Konflikten entsteht, werden Bösewichter präferiert, die möglichst wenig mit uns zu tun haben. Bringen wir sie hinter Gitter, ist die Welt wieder in Ordnung. […] Mit einem Stoff zu überzeugen, der keinen völligen Eskapismus verspricht, ist – wenn überhaupt – nur mit sehr viel Einsatz und unter großem Risiko möglich. […] So wundert es wenig, dass auch ich mich als kreative Ich-AG durchgerungen habe, möglichst unverfängliche, quotentaugliche Geschichten zu erfinden. Bisher läuft es eher mau. Nicht nur, dass mir kaum Ideen kommen, mir fällt auch kein Argument ein, warum man dafür 1,5 Millionen Euro an öffentlichen Geldern ausgeben sollte. So viel kostet ein Primetime-Film mindestens.“ 
Und Ehrenberg fragt sich auch, wer wohl dieser Zuschauer ist, „der bloß nichts Politisches, Düsteres, Irritierendes sehen will“. Die Heidenangst, des ÖRR sei jedenfalls „so stark, dass man nicht mal mehr darüber nachdenken will, wie man ihn locken könnte, sich für eine Weile in eine fremde Welt zu begeben und sich in Figuren zu versetzen, die anders leben, handeln und denken. Schade. Denn das macht die Qualität und Stärke von fiktionalen Geschichten ja aus.“
Ein weitere Anekdote liefert aktuell das ZDF. Weil sich Jan Böhmermann mit seinem „ZDF Magazin Royale“ verabschiedet hat, startet der Sender Ende Oktober seine neue Satire-Show „Journal Deluxe“. „Als präziser Beobachter und schlagfertiger Kommentator seziert der Satiriker Florian Schroeder die Gegenwart“, heißt es in der Pressemitteilung. 
„Das klingt harmlos, aber tatsächlich ist die Sendung als politisches Kontrastprogramm geplant – passend zum sich drehenden Wind in Deutschland“, schreibt Stefan Niggemeier in der „Süddeutschen Zeitung“ [Bezahlschranke]. Ihm „liegt ein ausführliches Konzept für die Sendung vor, das aus dem Februar 2026 stammt. […] In der Präsentation heißt es: „Die Show versteht sich als Contrapunkt zu allen gängigen Comedy-Formaten und setzt an bei der Kritik an denen, die sonst selten kritisiert werden: Grüne, Linke und Co. Allerdings nicht aus einem reaktionären, sondern einem böse-ironischen Blickwinkel der eigenen ‚Hood‘ gegenüber, was umso mehr Spaß ermöglicht.’ […] Die Sendung soll vor allem über den ZDF-Satire-Kanal auf Youtube verbreitet werden. ,Wir erwarten uns durch stetige Ausspielung der einzelnen Sendungselemente zusätzlich die Erschließung bisher ZDF-ferner Zielgruppen.’ Der ,öffentlich-rechtliche Mehrwert’ der Sendung bestehe unter anderem in der ,Diskurserweiterung’, dem ,Perspektivwechsel’ und dem Öffnen von ,Echokammern’. Zu den Zielgruppen der Sendungen gehören laut der Präsentation nicht nur ,politisch interessierte Youtube-Nutzer’ und ,jüngere News-Interessierte’, sondern auch ,Vermeider des öffentlich-rechtlichen Rundfunks’.“
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Förderung

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„Kafka“ (1991). | Foto © Miramax

Kultur mit Verfassungsschutz 

Vom Kulturstaatsminister (BKM) haben wir auch schon lang nicht mehr berichtet. Zuletzt wollte er ja das ZDF privatisieren und Berlin die Kulturförderung streichen, aktuell läuft ihm aber ein ältere Geschichte hinterher. Im Frühjahr hatte er drei Buchhandlungen ihren „Deutschen Buchhandlungspreis“ nicht gegeben – aufgrund „verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse“. Weil die geheim sind, konnte BKM Wolfram Weimer auch nicht so recht erklären, was an den Umtrieben im Buchladen tatsächlich „extremistisch“ ist.
Das fanden schon damals viele dünn [cinearte 801], nun hat Jonas Mueller-Töwe bei „T-Online“ erst recht Zweifel, ob alles mit rechten Dingen zuging. Er hatte Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz verlangt (das übrigens gerade auch wieder eingeschränkt werden soll). Die Dokumente „legen nahe, dass der Behörde vage Hinweise auf eine politische Ausrichtung von drei Buchläden ausreichten, um das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) einzuschalten.“ 
Weimer hatte sich auf die Expertise seiner Fachabteilung zum Buchhandlungsmarkt berufen. Davon „findet sich in der Vorlage hingegen wenig. Sie enthält lediglich vage Hinweise auf eine politische Ausrichtung der drei Buchläden […] Offenbar reichten diese Minimalinformationen entscheidenden Stellen des Hauses aus, um den Verfassungsschutz einzuschalten. Hinweise auf eigene Recherchen gibt es jedenfalls in den Unterlagen nicht. Auch ist nicht aufgeführt, was Anlass zu weiteren Recherchen hätte geben sollen. Alle Unterlagen zur Kommunikation mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz sind als Verschlusssache eingestuft, um keine Rückschlüsse auf Erkenntnisse und Methoden des Nachrichtendiensts zu ermöglichen.“
Eine Sprecherin Weimers korrigiert beim BR: „Dem Verfasser des Artikels haben einzelne Dokumente vorgelegen. Diese bilden den Sachverhalt jedoch nicht vollständig ab.“ Zu den weiteren Einzelheiten werde sich Weimer „angesichts der anhängigen Rechtsverfahren in dieser Angelegenheit nicht weiter äußern“. 
Da geht nämlich um mehr als den Preis, berichtet Mueller-Töwe: Der Staat dürfe keine „politischen Extremisten“ fördern, hatte Weimer seine Entscheidung begründet. „Diese Formulierung untersagte ihm das Verwaltungsgericht Berlin anschließend hinsichtlich der Buchhandlung ,Zur schwankenden Weltkugel’, die gegen seine Äußerung vorgegangen war. Experten wie der Verfassungsrechtler Christoph Möllers erwarten, dass in einer laufenden Feststellungsklage der betroffenen Buchläden auch die Kommunikation mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtswidrig eingestuft wird. Ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags hält Teile des Haber-Verfahrens für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Dieses Verfahren zur Abfrage von Daten beim Verfassungsschutz hatte Weimers Behörde genutzt.“
Die Haber-Anfrage sei der eigentliche Skandal, nimmt Ijoma Mangold in der „Zeit“ [Bezahlschranke] den BKM ein bisschen in Schutz. „Sie führt nämlich buchstäblich in kafkaeske Zustände. Denn durch sie wird über Personen und Organisationen ein Verdacht ausgesprochen, gegen den sich die Betroffenen weder wehren noch verteidigen können, denn sie erfahren überhaupt nicht, was genau ihnen zur Last gelegt wird. Rechtsmittel sind nicht vorgesehen. Es ist buchstäblich wie in Franz Kafkas berühmtem Roman ,Der Process’ […] Der Verfassungsschutz, also die politische Polizei, ist eine sehr deutsche Behörde, die es so in anderen Ländern nicht gibt. Als nachgeordnete Behörde handelt sie nach politischen Vorgaben der Innenministerien in einem Raum der Intransparenz. Einmal angenommen, der Verdacht auf linksextremistische Umtriebe wäre zutreffend, wäre es für die verdächtigten Buchhandlungen gar nicht leicht, wieder zurück auf den Boden des Grundgesetzes zu kehren, weil sie ja nicht einmal wissen, was ihnen die Ehre, durch den Verfassungsschutz beobachtet zu werden, eingebracht hat.“
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